Ein schönes Fleckchen Heimat

Baugebiete und Grundstückspreise

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Baugrundstück in der Gemeinde Twist.

Die Grundstückspreise in den Baugebieten Twist-Adorf, Twist-Schöninghsdorf, Twist-Neuringe und Twist-Siedlung werden auf Beschluss des Gemeinderates jährlich mit Wirkung zum 01.07. eines Jahres an die allgemeine Preisentwicklung angepasst. Bei der Berechnung des Grundstückspreises ist der Zeitpunkt des Beurkundungstermins maßgeblich.

 

Baugebiet

 

 Grundstück ab      01.07.2024

 

zzgl.
Vermessung
(anteilig)

 

zzgl.
Erschließung *
(Straßenendausbau)

 

Gesamtpreis **


„Erweiterung Adorf“

(Ortsteil Adorf)

    29,99 €/m²

1,30 €/m²


9,00 €/m²
(Vorausleistung)

 

40,29€/m²

 Bebauungsplan Nr. 81Begründung


„Zwischen Alter Postweg
und Weststraße“
(OT Schöninghsdorf)

34,89 €/m² 

1,30 €/m²

 
28,67 €/m²
(Ablösebetrag)

64,86 €/m²

Bebauungsplan Nr. 88 & Begründung


„Neuringe Ost“

(OT Neuringe)

29,99 €/m²

1,30 €/m² 

30,73 €/m²

(Ablösebetrag)

62,02 €/m²

Bebauungsplan Nr. 85 & Begründung

"Erweiterung Siedlung"

(Ortsteil Twist-Siedlung)

 

-

-

95,02 €/m²

Bebauungsplan Nr. 87Begründung & Handout

 

*Die Erschließungskosten beziehen sich auf den Erschließungsbeitrag für den Straßenausbau.

**zzgl. der Baukostenbeiträge und Kosten der Grundstücksanschlüsse für Schmutzwasser.

Bei Zahlung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag handelt es sich um einen Teilbetrag, der bei einer späteren Erschließungsbeitragserhebung angerechnet wird. Bei Zahlung eines Ablösebetrages ist der Erschließungsbeitrag für das Grundstück bereits gedeckt, sodass es zu keiner späteren Erschließungsbeitragserhebung mehr kommt.

Die notwendigen Hausanschlüsse an die öffentlichen Netze für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation werden in allen Baugebieten durch die zuständigen Versorgungsunternehmen direkt mit den Erwerberinnen und Erwerbern abgerechnet.

Gerne können Sie Ihre Anfrage per E-Mail an baugrundstueck@twist-emsland.de richten.


 

Twister Geodaten Service ("TwiGS")

Durch unser Geodatenportal „TwiGS“ besteht für Sie die Möglichkeit sich u.a. Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, Satzungen und vieles mehr aufzurufen und herunterzuladen.

Eine Anleitung zum Umgang mit unserem Geodatenportal erhalten Sie hier.

 

Baulückenkataster der Gemeinde Twist

In der Gemeinde Twist gibt es einige unbebaute Grundstücke („Baulücken“), die nach geltendem Planungsrecht eine unterschiedliche Bebauung ermöglicht. Um sich einen Überblick dieser Baulücken zu verschaffen, hat die Gemeinde Twist ein Baulückenkataster erstellt.  

Zentrale Informationen und Hinweise rund um das Baulückenkataster finden Sie unter den Erläuterungen sowie den Begriffsbestimmungen.

Eine Anleitung zum Umgang des Baulückenkatasters mit unserem Geodatenportal erhalten Sie hier.

Hinweis bei Bebauung von Baulücken:                                                    

Aufgrund von Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung der Gemeinde Twist über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erhebt die Gemeinde Twist Vorausleistungen auf Grundstücke, für die eine Beitragspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist. Die Kalkulation richtet sich nach den Kosten, die für das Anlegen einer Baustraße im Allgemeinen anfallen. Der Rat der Gemeinde Twist hat die Höhe der Vorausleistungen einheitlich auf 9,00 € je m² festgesetzt. Diese Vorausleistung wird fällig, wenn ein Bauvorhaben auf dem Grundstück genehmigt wird. Auf Wunsch kann jederzeit für eine Baulücke die Vorausleistung erbracht werden. Diese wird bei der endgültigen Erschließung des Grundstückes auf die Erschließungskosten angerechnet.

 

 


Weitere nützliche Informationen

 

 

 

  • Informationen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben erhalten Sie bei der zuständigen Bauaufsicht des Landkreises Emsland im Fachbereich Hochbau. Die Kontaktdaten des Landkreises Emsland finden Sie hier.  Zudem stehen Formulare in einem Formularservice des Landkreises Emsland zum Download bereit.

 

  • Sanierungsmanagement Quartier Twist-Siedlung: Im Juni 2021 hat der Gemeinderat die Sanierungssatzung für das Quartier „Twist-Siedlung“ beschlossen und das Gebiet förmlich als Sanierungsgebiet gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt. Somit können nun private Sanierungstätigkeiten im Quartier steuerlich begünstigt werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 

Ihr Ansprechpartner

Jansen, Matteo

Fachbereich Bau und Planung
- Bau und Grundstücksordnung -

Gemeinde Twist
Flensbergstraße 7
49767 Twist

Tel.: 05936 9330-64
E-Mail: jansen@twist-emsland.de

Zimmer 15