Die Gemeinde Twist unterhält drei kommunale Friedhöfe in den Ortsteilen Twist-Bült, Rühlerfeld und Hebelermeer:
- Friedhof Twist-Bült, Friedhofsstr. 37, 49767 Twist
- Friedhof Rühlerfeld, Hermann-Lemper-Str. 23, 49767 Twist
- Friedhof Hebelermeer, Hebelermeer 34, 49767 Twist
Grab- und Beisetzungsmöglichkeiten
Die kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Twist bieten verschiedene Möglichkeiten für eine würdevolle letzte Ruhestätte. Zur Verfügung stehen Reihengrabstätten und Wahlgrabstätten für Sargbeisetzungen, jeweils auch in Form von Rasengrabstätten, sowie Urnenreihengrabstätten und Urnenwahlgrabstätten, die ebenfalls als Rasenurnengrabstätten angeboten werden.
Auf dem Friedhof Twist-Bült bestehen darüber hinaus weitere besondere Bestattungsmöglichkeiten, darunter Baumurnengrabstätten sowie eine Grabstätte für Tot- und Fehlgeburten (Sternenkindergrab).
Weitere Informationen zu den Grabarten, den Bestimmungen zur Nutzung der Friedhöfe sowie den geltenden Gebühren finden Sie in der Friedhofssatzung und der Gebührenordnung der Gemeinde Twist. Hier müsste ein Link entweder direkt bei den Wörtern oder nach dazu eingefügt werden.
Im Ortsteil Schöninghsdorf befindet sich darüber hinaus ein Friedhof in kirchlicher Trägerschaft, der nicht von der Gemeinde Twist verwaltet wird.
- Friedhof Schöninghsdorf, Franziskusstr. 7, 49767 Twist
