Wohnungsbau-Turbo

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages (2025 – 2029) eine umfassende Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) vor. In einem ersten Schritt ist am 30. Oktober das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, auch bezeichnet als „Wohnungsbau-Turbo“ in Kraft getreten. In einem zweiten Schritt sollen weitere Änderungen des BauGB folgen mit dem Ziel eine grundlegende Reform zur Beschleunigung des Bauens zu erreichen.

Der „Wohnungsbau-Turbo“ gibt der Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit neue Spielräume zur Zulassung von Wohnbauvorhaben in folgenden Bereichen:

  • Befreiungen in beplanten Gebieten mit Bebauungsplan (beplanter Innenbereich gem. §30 BauGB),
  • Abweichen vom Einfügeerfordernis in einem im Zusammengang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan (unbeplanter Innenbereich gem. § 34 BauGB) und
  • Anwendung der Erleichterungen im Außenbereich gem. § 35 BauGB, wenn räumlicher Zusammenhang zum Innenbereich gegeben ist.

Die gesetzlichen Erleichterungen gelten sowohl für den Mehrfamilienwohnungsbau als auch für das Einfamilienwohnhaus. Außerdem können die gesetzlichen Erleichterungen auch bei gewerblichen Bauvorhaben Anwendung finden, wenn das Bauvorhaben überwiegend (<50%) der Wohnnutzung dient.


  • Sie sind Eigentümer eines bebauten Grundstückes und haben mehr Platz als Sie brauchen?
  • Sie sind Eigentümer eines bislang unbebauten Grundstückes?

Eventuell kann auch in ihrem Fall der Wohnungsbauturbo angewendet werden -> Kontaktieren Sie uns!