Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne) sowie bei Satzungen nach § 34 und § 35 ist im Baugesetzbuch (BauGB) die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Während der Veröffentlichungsfrist werden die Entwurfsunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Twist veröffentlicht. Zudem werden die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Twist, Flensbergstraße 7, 49767 Twist im Zeitraum der Veröffentlichung zur Einsicht bereitgehalten. Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich. Zeitraum und Ort der Öffentlichkeitsbeteiligung werden vorher im amtlichen Teil der Meppener Tagespost bekanntgemacht und können darüber hinaus im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Emsland entnommen werden.
Während der Auslegung kann die Abgabe einer Stellungnahme schriftlich an Gemeinde Twist, Flensbergstraße 7, 49767 Twist oder per E-Mail (bauleitplanung@twist-emsland.de) abgegeben werden. Darüber hinaus kann in dem Zeitraum eine persönliche Abgabe einer Stellungnahme im Rathaus der Gemeinde Twist, Flensbergstraße 7, 49767 Twist während der Dienststunden erfolgen.
Alle fristgemäß vorgebrachten und alle abwägungsrelevanten Stellungnahmen werden geprüft und den politischen Gremien der Gemeinde Twist zur Beschlussfassung vorgelegt.
Folgende Verfahren liegen zurzeit öffentlich aus: