Sie suchen nach einer geeigneten Baulücke? Das Baulückenkataster der Gemeinde Twist bietet Ihnen einen Überblick über unbebaute Grundstücke und Grundstücksteile, die nach geltendem Planungsrecht grundsätzlich für eine Wohnbebauung geeignet sind.
Das Kataster enthält Informationen zu Lage, Flurstück, Grundstücksgröße, Planungsrecht sowie zur Eigentumsart (privat oder gemeindlich).
Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme eines Grundstücks in das Baulückenkataster nicht bedeutet, dass dieses automatisch zum Verkauf steht oder tatsächlich bebaubar ist. Die Verkaufsbereitschaft ist direkt bei den Eigentümerinnen und Eigentümern zu erfragen; die Kontaktaufnahme erfolgt über die Gemeinde Twist. Ob ein Grundstück tatsächlich bebaut werden kann, wird im Einzelfall im Rahmen einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrags durch den Bauherrn*innen bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde den Landkreis Emsland geprüft.
Das Baulückenkataster wird regelmäßig aktualisiert. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Angaben übernimmt die Gemeinde Twist jedoch keine Gewähr.
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können der Veröffentlichung ihrer Grundstücke jederzeit gemäß § 200 Abs. 3 BauGB widersprechen. Ansprechpartner ist der Fachbereich Bau und Planung der Gemeinde Twist.
Öffnen Sie das Baulückenkataster hier.
Hinweise:
- Eine Anleitung für die Nutzung des Baulückenkatasters über das Geodatenportal „TwiGS“ finden sie hier.
- Bei der Bebauung einer Baulücke kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag in Höhe von 9,00 €/m² erhoben werden. Diese Vorausleistung wird fällig, wenn ein Bauvorhaben auf einer Baulücke genehmigt wird und wird bei der endgültigen Abrechnung der Erschließungskosten angerechnet.
Haben Sie eine passende Baulücke gefunden? – Dann sprechen Sie uns an!