Schiedsamt

Aufgaben eines Schiedsamtes

Ein Schiedsamt schlichtet Streitigkeiten außergerichtlich, um die Gerichte zu entlasten und den Rechtsfrieden zu wahren. Die ehrenamtlichen Schiedspersonen moderieren Gespräche zwischen Konfliktparteien, arbeiten auf einen Vergleich hin und helfen dabei, Streitigkeiten kostengünstig und schnell beizulegen.


Das Schiedsamt versucht folgende Streitigkeiten zu schlichten:

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten; alles was den nachbarschaftlichen Frieden stört
  • Strafsachen; bei leichten Delikten wie Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung oder Hausfriedensbruch
  • Zivile Streitigkeiten; Güteverhandlung bei Vermögensschäden oder zivilen Ansprüchen, sofern kein Arbeitsrecht betroffen ist
  • Abschluss von Vergleichen; Aufsetzen eines rechtsverbindlichen Vergleichs, der ab Abschluss 30 Jahre lang vollstreckbar ist

Vorteile und Merkmale:

  • Kostengünstig: Deutlich geringere Gebühren als ein offizieller Gerichtsprozess
  • Keine Richter: Schiedspersonen fällen keine Urteile, sondern unterstützen als neutrale Moderatoren die eigenverantwortliche Einigung
  • Gesetzliche Pflicht: In Niedersachsen ist es Pflicht für die o.g. Streitigkeiten das Schiedsamt einzuschalten. Kommt es zu keiner Einigung, stellt das Schiedsamt eine Erfolglosigkeitsbescheinigung aus, die der Klage beizufügen ist.

Ausnahmen:

  • Die Parteien wohnen in unterschiedlichen, nicht angrenzenden Landgerichtsbezirken.
  • Es handelt sich um Arbeits-, Familienrecht oder das Mahnwesen.
  • Der Streit wurde bereits vor einer anderen anerkannten Gütestelle versucht zu schlichten.