Seit dem Jahr 2021 läuft bereits die Pflicht zum Umtausch alter PKW- und Motorradführerscheine. Alle Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind bis zum 19.01.2033 in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle EU-Führerscheine einheitlich und fälschungssicher werden. Die Umtauschfrist richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins (Feld 4a auf der Vorderseite)
Kartenführerscheine, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden, sind bis zum 19.01.2027 zum Umtausch fällig.
Ausnahme: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen ihren Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Da davon auszugehen ist, dass die Antragszahlen kurz vor Fristende steigen werden und es dann zu längeren Bearbeitungszeiten kommen wird, wird empfohlen, den Antrag auf Führerscheinumtausch schon jetzt zu stellen.
Ein Antrag kann in der Führerscheinstelle im Kreishaus 2 in Meppen gestellt werden oder im Bürgerbüro unserer Gemeinde. Dort wird jeder Antrag persönlich entgegengenommen und der bisherige Führerschein so kenntlich gemacht, dass er nach einer Restlaufzeit von drei Monaten ungültig wird. Ein biometrisches Passfoto ist bei der Antragstellung im Bürgerbüro mitzubringen.
Für eine Vorsprache in der Führerscheinstelle oder im Bürgerbüro ist ein Termin zu vereinbaren. Lediglich dienstags kann das Bürgerbüro ohne Termin während der Öffnungszeiten aufgesucht werden.
Der neue EU-Kartenführerschein wird dem Fahrerlaubnisinhaber auf direktem Weg per Post von der Bundesdruckerei zugesandt. Die Kosten betragen einschließlich des Direktversandes 32,90 Euro und sind bei der Antragstellung zu bezahlen.